Wussten Sie eigentlich schon, dass…
Liebe Leser, Mandanten und Freunde,
ab sofort starten wir in regelmäßigen Abständen mit Folgen unserer
neuen Reihe „Wussten Sie eigentlich schon, dass….“ mit interessanten Themen rund um den Straßenverkehr.
Folge 1:
Wussten Sie eigentlich schon, dass….
… die falsche Benutzung der Nebelschlussleuchte teuer ist?

copyright:cc Ralph Jenson flickr,com
Wenn die Sichtweite größer als 50 Meter ist und die Nebelschlussleuchte an ist, wird ein Verwarnungsgeld von 35 Euro erhoben. Das gilt ebenso bei geringer Sichtbehinderung.
Für den rechtmäßigen Einsatz der Nebelschlussleuchte muss die Sichtweite unter 50 Metern liegen, außerdem darf dann auch nicht schneller als 50 km/h gefahren werden (§ 3 StVO)!
… besser die Nebelschlussleuchte nur bei starkem Nebel an und langsam fahren!