Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Gesetzlich geregelt sind viele verschiedene körperliche und geistige Erkrankungen, die mit entsprechender Ausprägung zur Ungeeignetheit führen können.

Sofern solche Erkrankungen festgestellt werden, wird die MPU angeordnet.

Weiterhin wird bei entsprechendem Konsum von Alkohol und Drogen zwingend die MPU angeordnet – siehe hierzu die weitere Ausführungen unter dem Punkt „Alkohol und Drogen“, Unterpunkt „MPU“.

Weiterhin kann bei Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe oder bei Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von 18 Punkten und der sich anschließenden Neubeantragung die MPU angeordnet werden.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711-286 936 80
Fax: 0711-286 936 88

E-Mail: info@bussgeld-stuttgart.de