Durch die freiwillige Teilnahme an so genannten Punkteabbauseminaren ist es möglich, seinen Punktestand im Verkehrszentralregister zu verringern.
Bei bis zu 8 eingetragenen Punkten kann durch die Teilnahme an einem solchen Seminar eine Reduktion von 4 Punkten erreicht werden.
Bei einem Punktestand von 9 bis 13 Punkten tilgt die Teilnahme 2 Punkte.
Nicht möglich ist es, sich ein Punkteguthaben zu erarbeiten. „Minuspunkte“ gibt es nicht.
Eine solche Seminarteilnahme ist jedoch lediglich einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Die Frist beginnt mit Ausstellung der Teilnahmebescheinigung zu laufen.
Kein Punkteabbau erfolgt, sofern die Teilnahme an einem Seminar durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wurde – siehe Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.
Achtung: wurde bereits ein weiterer Verstoß begangen, für den Punkte verhängt werden, jedoch noch kein Bußgeldbescheid erlassen wurde, so ist die Möglichkeit, eine Reduktion von 4 Punkten durch die zwischenzeitliche Seminarteilnahme zu erreichen dann nicht mehr gegeben, wenn die Punkte für den neuen Verstoß zusammen mit den bisher bereits eingetragenen Punkten die Anzahl von 8 überschreitet und die Anmeldung zum Seminar erst nach der Begehung des neuen Verstoßes erfolgte!!
Ich helfe Ihnen gerne, die etwas unübersichtlichen Regelungen zu verstehen und die für Sie günstigste Methode ausfindig zu machen.