Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

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Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, hat mit besonders umfassenden Sanktionen zu rechnen.
Dies gründet insbesondere darauf, dass die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer im Zustand nach Alkohol- oder Drogenkonsum ungleich höher ist.

Weiterhin ist mit Alkohol- und Drogenstraftaten regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden.
Die Neuerteilung ist bei einer Blutalkoholkonzentration über 1,6 Promille stets an die Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens gekoppelt.

Weitere Folgen sind zusätzlich die teilweise oder vollständige Befreiung der Kfz-Haftpflichtversicherung aus ihrer Leistungspflicht. Damit sind sämtliche eigenen und fremden Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen selber zu tragen.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711-286 936 80
Fax: 0711-286 936 88

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