Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, hat mit besonders umfassenden Sanktionen zu rechnen.
Dies gründet insbesondere darauf, dass die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer im Zustand nach Alkohol- oder Drogenkonsum ungleich höher ist.
Weiterhin ist mit Alkohol- und Drogenstraftaten regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden.
Die Neuerteilung ist bei einer Blutalkoholkonzentration über 1,6 Promille stets an die Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens gekoppelt.
Weitere Folgen sind zusätzlich die teilweise oder vollständige Befreiung der Kfz-Haftpflichtversicherung aus ihrer Leistungspflicht. Damit sind sämtliche eigenen und fremden Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen selber zu tragen.