Bussgeld Stuttgart

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Die Fahrerlaubnis wird durch das Gericht entzogen, wenn eine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat erfolgt ist und sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Dies ist regelmäßig der Fall bei Verurteilung wegen einer der „Todsünden des Straßenverkehrs“, die ich Ihnen näher unter der Rubrik Verkehrsstraftaten erläutere.
Regelmäßig wird in diesen Fällen die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen.

Auch die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. Alkohol- oder Drogenkonsum vorliegt, charakterliche oder körperliche Mängel gegeben sind oder mit Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister.
In diesen Fällen wird regelmäßig vermutet, dass eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr gewährleistet ist.

Die Behörde kann in diesen Fällen – auch dann wenn keine Verurteilung im gerichtlichen Verfahren erfolgt ist – die Fahrerlaubnis entziehen, oder Auflagen erteilen.

Hier ist es wichtig und notwendig, bereits im gerichtlichen Verfahren verwaltungsrechtlichen Maßnahmen vorzubeugen.
Gerne helfe ich Ihnen dabei, führerscheinrechtliche Maßnahmen präventiv einzudämmen.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
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