Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Rechtskräftige Entscheidungen der Behörde oder des Gerichts werden dem Kraftfahrtbundesamt mitgeteilt. Die Taten – sofern sie punktebewährt sind – werden je nach Art und Schwere des Verstoßes mit einem bis zu sieben Punkten bewertet.

Bei  Straftaten werden zwischen fünf und sieben Punkte eingetragen, Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis zu vier Punkten bewertet.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711-286 936 80
Fax: 0711-286 936 88

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