Bussgeld Stuttgart

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Die Fahrerlaubnisbehörde übersendet der begutachtenden Stelle die Akten und schreibt den konkreten Gegenstand vor, unter den die Begutachtung gestellt wird.

So ist natürlich die Fragestellung bei einer MPU wegen einer körperlichen Erkrankung eine andere, als bei einer MPU wegen Erreichens der 18 Punkte.

Die Untersuchung ist in eine körperliche Untersuchung, in der auch Belastbarkeit und Reaktionsvermögen überprüft werden und ein psychologisches Gespräch aufgeteilt. Dieses wird von einem Psychologen geführt und es werden diejenigen Aspekte besonders beleuchtet, die evtl. den Anlass der Begutachtung gesetzt haben.

So sind Fragen zu Trinkgewohnheit, Gesundheitszustand, finanziellen Verhältnissen, u.a. immer zu erwarten.

Hinweis: lesen Sie am Ende des Gesprächs bitte sorgfältig die Notizen des Gutachters durch, ehe Sie diese unterschreiben. Spätere mögliche Beanstandungen sind schwer durchsetzbar, sofern Sie eben jene vermeintlichen Aussagen vorher unterschrieben haben.

Nach der Untersuchung wird das Gutachten erstattet und – sofern das Einverständnis zur direkten Übersendung an die Fahrerlaubnisbehörde nicht erteilt wurde – an den Betroffenen selber versandt.

Tipp: unterschreiben Sie bei der begutachtenden Stelle bitte nicht die Einverständniserklärung zur direkten Versendung an die Fahrerlaubnisbehörde!

Sollte das Gutachten negativ ausfallen, so ist es für Sie evtl. besser, dieses der Fahrerlaubnisbehörde nicht vorzulegen.

Sollte das Gutachten Fehler enthalten, können diese vor der Weitergabe an die Fahrerlaubnisbehörde evtl. korrigiert werden.

Gerne überprüfen wir gemeinsam, ob Sie ein mangelfreies Gutachten erhalten haben, welches wir sodann an die Fahrerlaubnisbehörde weiterleiten können.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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