Diese Maßnahmen beziehen sich direkt auf den Führerschein an sich.
Die Sicherstellung bedeutet die freiwillige Herausgabe des Führerscheins; die Beschlagnahme findet statt, wenn der Führerschein nicht freiwillig herausgegeben wird.
Die Anordnungen ergehen zumeist direkt vor Ort, etwa nach einem Unfall oder einer Alkoholfeststellung und zwar immer dann, wenn mit Sicherheit eine spätere Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten sein wird.
Nach der Beschlagnahme bzw. Sicherstellung dürfen keine Kraftfahrzeuge mehr geführt werden, da ansonsten ein Straftatbestand verwirklicht wird.
In jedem Fall erscheint es sinnvoll, im Falle von Sicherstellung oder Beschlagnahme einen Anwalt zu Rat zu ziehen – wenn möglich am besten noch vor Ort telefonisch zu kontaktieren – um mit diesem das eigene Verhalten abstimmen zu können.