Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Unabhängig, in welchem Stadium sich das Verfahren im Hinblick auf eine Ordnungswidrigkeit, eine Verwarnung oder einen Parkverstoß befindet, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Oft stellt sich schon nach Erhalt des Anhörungsbogens die Frage, wie darauf zu reagieren ist. Dies ist je nach Einzelfall unterschiedlich zu beurteilen. Aufgrund täglicher Praxis lassen sich manche Sachverhalte leichter einschätzen und so von Anfang an in die richtige Richtung lenken.
Immer von entscheidender Bedeutung für die weitere Beurteilung einer Ordnungswidrigkeit ist die umfassende Erteilung von Akteneinsicht, die jedoch nur dem Verteidiger gewährt wird.
Diese wird von mir unmittelbar mit der Einlegung des Einspruchs angefordert.

Der Bußgeldbescheid sowie die vorgelegte Akte werden von uns sorgfältig auf formale Fehler, Verjährungsproblematik und sonstige Unregelmäßigkeiten überprüft.
In einem gemeinsamen Termin besprechen wir die Akte sowie die sich bietenden Verteidigungsmöglichkeiten und Strategien.
Auf diese gemeinsame Besprechung – die wir auch telefonisch abhalten können, sofern dies für sie seitlich von Vorteil ist – geben wir eine umfassende Stellungnahme zur Verwaltungsbehörde für sie ab.
In dieser gehen wir auf alle Punkte ein, die Angriffsmöglichkeiten bieten und die eine Entscheidung zu Ihren Gunsten herbeiführen können.

Die Reaktion der Verwaltungsbehörde darauf leiten wir umgehend an Sie weiter. Sollte diese einmal nicht zu unseren Gunsten entscheiden, so besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen, insbesondere die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Sofern das Verfahren vor Gericht fortgesetzt wird, bereiten wir die Verhandlung gemeinsam vor. Wir erläutern Ihnen den Gang des Verfahrens, Ihre Rolle im Verfahren und beantworten gerne alle Ihre Fragen im Hinblick auf die anstehende Hauptverhandlung.

Die Hauptverhandlung nehmen wir selbstverständlich gemeinsam war. Dort vertreten wir Ihre Rechte und setzte uns für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens ein, sofern dies notwendig sein sollte.
Auch hier gilt für uns, wie in jedem Stadium des Verfahrens, dass wir ausschließlich gemeinsam über den Fortgang des Verfahrens entscheiden. Wir lege Ihnen die Vor- und Nachteile der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dar und gebe Ihnen Entscheidungshilfe. Letztendlich liegt es jedoch in unserem Interesse, dass sämtliche Vorgehensweisen mit Ihnen abgestimmt sind und allein Ihrem Vorteil dienen.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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Fax: 0711-286 936 88

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