Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Hinsichtlich eines im Bußgeldbescheid verhängten Fahrverbots bieten sich einige Möglichkeiten, gegen dieses und gegen eine Erhöhung der Geldbuße erfolgreich vorzugehen.

Oft finden sich auch in der Person des Betroffenen Anhaltspunkte, die zu einem Verzicht auf das Fahrverbot führen müssen, sofern die Behörde oder das Amtsgericht eine entsprechende Abwägung vornimmt. Zumeist sind diese Umstände jedoch bis zum unsererseitigen Vortrag nicht bekannt und können daher bei der Verhängung des Ursprungs-Bußgeldbescheides nicht berücksichtigt werden.
Gemeinsam werden wir diese miteinander erarbeiten und der Behörde oder dem Gericht so präsentieren, dass eine Entscheidung zu unseren Gunsten erleichtert wird.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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Fax: 0711-286 936 88

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