Bussgeld Stuttgart

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Die Verwaltungsbehörde prüft auf den Einspruch und die sodann abgegebene Stellungnahme hin, ob die vorgebrachten Argumente überzeugen können und ob daher weitere Ermittlungen notwendig werden.
Sollte dies der Fall sein, so werden ergänzende Unterlagen vom Betroffenen angefordert oder eigenständige Ermittlungen seitens der Behörde durchgeführt.

Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass das Vorbringen berechtigt war und der Betroffene dadurch entlastet wird, so erlässt die Behörde entweder einen neuen Bußgeldbescheid unter Aufhebung des alten, welcher nunmehr eine mildere Sanktion – etwa den Wegfall des Fahrverbots – enthält, oder sie nimmt den Bußgeldbescheid ganz zurück und stellt das Verfahren gegen den Betroffenen ein.

Können die vorgetragenen Argumente die Verwaltungsbehörde nicht überzeugen, so hilft sie dem Bußgeldbescheid nicht ab, sondern leitet die Akten über die Staatsanwaltschaft weiter an das Amtsgericht.
Das Gericht beraumt daraufhin einen Hauptverhandlungstermin an, zu dem der Betroffene, sein Verteidiger und die im Bußgeldbescheid bezeichneten Zeugen sowie evtl. von uns benannte Zeugen und Sachverständige geladen werden.

Sobald der Hauptverhandlungstermin feststeht, werde ich für Sie – falls nötig einen Verlegungsantrag stellen – und sodann mit Ihnen das anstehende gerichtliche Verfahren ausführlich erörtern, damit Sie dem Termin entspannt entgegen blicken können, den wir selbstverständlich gemeinsam wahrnehmen werden.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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