Bussgeld Stuttgart

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Der vom Gericht bestimmte Hauptverhandlungstermin verpflichtet den Betroffenen zum persönlichen Erscheinen. Die Vertretung durch seinen Verteidiger alleine reicht nicht aus.
Ausnahme hierfür ist, dass der Betroffene von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen auf vorherigen Antrag an das Gericht befreit wurde. Hat der Betroffene oder sein Verteidiger einen entsprechenden Antrag gestellt und liegen die Voraussetzungen dafür vor, so hat das Gericht die Befreiung auszusprechen.
Ohne Erfolg wird der Antrag auf Befreiung bleiben, wenn die Anwesenheit des Betroffenen z.B. zur Identifikation als Fahrer im Vergleich zu vorhandenen Lichtbildern erforderlich ist.

Bleibt der Betroffene trotz der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen aus, so hat das Gericht den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ohne mündliche Verhandlung durch Urteil zu verwerfen.
Der Bußgeldbescheid wird dann in Form eines Urteils in seiner ursprünglichen Form bzgl. Der Rechtsfolgen erlassen.

In der Hauptverhandlung wird – sofern er Angaben machen möchte – der Betroffene vernommen. Sodann werden im Rahmen der Beweisaufnahme die Zeugen und Sachverständigen zur Sache gehört.

Auf die Beweisaufnahme hin wird das Gericht seine Überzeugung bilden.
Sollte das Gericht davon überzeugt sein, dass die im Bußgeldbescheid festgelegte Sanktion der Sache und der Höhe nach gerechtfertigt ist, so wird es in aller Regel einen Hinweis hierauf geben und anregen, den Einspruch zurück zu nehmen, was bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung möglich ist.
Sollte das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass gar eine härtere Sanktion erforderlich ist, oder der Betroffene einen Straftatbestand verwirklicht hat, so darf das Gericht auch eine schärfere Strafe oder eine Verurteilung wegen einer Straftat vornehmen.
Sollte der Übergang in ein Strafverfahren im Raum stehen, so hat das Gericht den Betroffenen auf die Veränderung dieses rechtlichen Gesichtspunktes hinzuweisen, so dass auch in diesem Fall die Möglichkeit bestehen bleibt, eine Verurteilung wegen einer Straftat durch die Rücknahme des Einspruches zu verhindern.
Durch die Rücknahme des Einspruchs wird der Bußgeldbescheid in seiner ursprünglichen Form rechtskräftig.

Kommt das Gericht zu einer für den Betroffenen günstigen Überzeugung, so spricht es den Betroffenen frei, oder stellt das Verfahren gegen den Betroffenen ein.

Sollten während der Hauptverhandlung Fragen Ihrerseits auftauchen, oder Erklärungsbedarf bestehen, so werde ich um Unterbrechung bitten, damit wir vor dem Verhandlungssaal in Ruhe diese Punkte miteinander erörtern und das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen können.

Gegen das Urteil des Gerichts ist die Rechtsbeschwerde zulässig, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Mit ihr werden Fehler in der Rechtsanwendung überprüft; neue Tatsachenfeststellungen finden nicht statt.

Ob eine Rechtsbeschwerde zulässig und Erfolg versprechend ist, werde ich gerne mit Ihnen gemeinsam erörtern.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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