Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Die Fahrerlaubnisbehörde teilt dem Betroffenen den Stand der im Verkehrszentralregister verzeichneten Punkte dann mit, wenn 8, aber nicht mehr als 13 Punkte eingetragen sind. Es wird eine kostenpflichtige Verwarnung erteilt, die mit dem Hinweis, freiwillig ein Aufbauseminar zu besuchen, verbunden ist.

Sind 14, aber nicht mehr als 17 Punkte eingetragen, so wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, welche innerhalb einer bestimmten Frist nachzuweisen ist. Sofern innerhalb der letzten fünf Jahre bereits ein solches Seminar abgeleistet wurde, ist eine schriftliche Verwarnung auszusprechen.

Gleichzeit wird immer der Hinweis gegeben, dass mit Erreichen der 18 Punkte die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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Fax: 0711-286 936 88

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