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Das wichtigste Dokument, das die deutschen Staatsbürger gemäß ihrer Meinung besitzen, ist nach einer Umfrage der Führerschein. Was aber genau meint der Begriff Führerschein?

Allgemeines – gesetzliche Grundlagen

Der im alltäglichen Sprachgebrauch verwendete Begriff Führerschein bezeichnet tatsächlich lediglich die alten grauen oder rosafarbenen Papiere, beziehungsweise zwischenzeitlich die „Scheckkarten“, die die amtliche Bescheinigung über das Bestehen einer Fahrerlaubnis nachweisen.
Wesentlich wichtiger ist jedoch die dahinter stehende behördlich erteilte Erlaubnis, zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen berechtigt zu sein.
Diese Erlaubnis wird nach erfolgreicher Absolvierung einer theoretischen sowie praktischen Prüfung und die anschließende Stellung eines entsprechenden Antrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde verliehen.
Den Nachweis, über diese Berechtigung, stellt die Aushändigung des Führerscheins dar.
Voraussetzung für die Verleihung der amtlichen Bescheinigung ist, dass der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen “geeignet” ist.
Dies bedeutet, dass man gemäß der gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 4 StVG die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.

In der Regel sind diese Anforderungen erfüllt.
Sollte die Behörde jedoch Bedenken gegen die Eignung haben, die sich auf bestimmte Tatsachen beziehen, so kann die Behörde vor einer Entscheidung über den Antrag anordnen, dass ein Gutachten eines Facharztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen für Kraftfahrzeugverkehr vorgelegt wird.

Sollte gegen Sie eine solche Anordnung ergangen sein, so werde ich diese gerne vor dem Hintergrund der gegen Sie vorgebrachten Tatsachen überprüfen, Akteneinsicht beantragen und eventuell gegen die angeordnete Maßnahme vorgehen.
Zusammen werden wir das in Ihrem Fall Erfolg versprechende Vorgehen miteinander erörtern und sodann die erforderlichen Schritte einleiten. Gerne helfe ich Ihnen dabei, möglichst schnell zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu gelangen!

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
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