Bussgeld Stuttgart

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Die Grundlage eines erfolgreichen Verfahrens können Sie bereits dadurch legen, dass Sie auf den Anhörungsbogen, der vor Erlass des Bußgeldbescheides an Sie zugestellt wird, nicht reagieren – insbesondere diesen nicht ausgefüllt zurücksenden.
Wie in der Rubrik Bußgeldbescheid/Gang des Verfahrens/Anhörungsbogen dargestellt, kann der erfolgreiche Ausgang eines Bußgeldverfahrens – hiermit ist insbesondere die Einstellung des Verfahrens gemeint – bereits mit dem Ignorieren des Anhörungsbogens entscheidend beeinflusst werden.
Vor allem für Firmenfahrzeuge bietet sich diese Möglichkeit an.

Immer wieder kommt es auch vor, dass im Anhörungsbogen nicht der tatsächliche Fahrer zum Zeitpunkt der Tat als Betroffener bezeichnet wird.
In diesen Fällen würde die Korrektur dazu führen, dass möglicherweise doch noch innerhalb der Verjährungsfrist der Bußgeldbescheid gegen den tatsächlichen Fahrer erlassen wird.

Insbesondere die Verjährungsfristen im Ordnungswidrigkeitenverfahren bieten vielfältige Ansatzpunkte, um möglicherweise ein Verfahrenshindernisse herbeizuführen, welches der weiteren Verfolgung durch die Verwaltungsbehörde entgegensteht.
So ist die Verjährung nicht nur im Hinblick auf das Bußgeldverfahren von entscheidender Bedeutung, sondern auch hinsichtlich der weiteren Eintragung von Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister.
Durch geschickte Beeinflussung des Verfahrens ist es so immer wieder möglich, das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

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