Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Sollte gegen Sie der Vorwurf einer Alkohol-Ordnungswidrigkeit erhoben worden sein, so sollten Sie von vornherein von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Immer wieder wird dem Betroffenen durch die Polizeibeamten suggeriert, dass er nur jetzt Gelegenheit habe, sich zum Vorwurf zu äußern und er ansonsten mit seinem Vortrag ausgeschlossen sei.
Dieses Vorbringen ist falsch! Als Betroffener haben Sie während des gesamten Verfahrens die Möglichkeit, Ihren Standpunkt zu verteidigen und entsprechendes Vorbringen geltend zu machen.
Nutzen Sie daher die Möglichkeit, zuerst einmal zu schweigen und sich beraten zu lassen, welches Vorbringen für das weitere Verfahren von Nutzen sein kann und welches möglicherweise das Gegenteil bewirken würde.

Im nächsten Schritt werde ich die Akteneinsicht beantragen und sodann mit ihnen gemeinsam den in der Akte in niedergelegten Vorwurf ausführlicher erörtern.
Insbesondere ist zu prüfen, ob sämtliche Formalien (Eichnachweise, Verjährungen, usw.) eingehalten wurden, oder ob Verfahrenshindernisse beziehungsweise Beweisverwertungsverbote vorliegen.
Hier ist insbesondere zu überprüfen, ob der vorgeworfene Alkoholwert ordnungsgemäß erhoben wurde und ob diese Erhebung auch verwertbar ist.

Erst wenn uns der Vorwurf umfassend bekannt gegeben wurde, werden wir miteinander erörtern, ob eine Äußerung im Rahmen des Verfahrens nunmehr sinnvoll erscheint oder nicht. Eine entsprechende Stellungnahme werde ich sodann für Sie verfassen, insbesondere den weiteren Gang des Verfahrens überwachen und mit Ihnen besprechen.
Wichtig ist mir dabei, dass Sie über alle Schritte der Behörde, beziehungsweise von mir unterreichtet sind und diese jeweils gemeinsam mit Ihnen abgestimmt werden.
Kommen Sie auf mich zu, wenn Sie Fragen haben, ich berate Sie gerne!

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711-286 936 80
Fax: 0711-286 936 88

E-Mail: info@bussgeld-stuttgart.de