Bussgeld Stuttgart

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Sofern es sich um geringfügigere Vergehen handelt, hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einen Strafbefehl zu beantragen, der durch das Gericht erlassen wird.
Hierbei werden Sanktionen verhängt wie etwa eine Geldstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.
Der Strafbefehl stellt ein Urteil dar, dem keine Hauptverhandlung vorausgegangen ist.
Sofern die verhängte Strafe vom Angeklagten akzeptiert wird, wird der Strafbefehl nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig.
Dem Angeklagten bleibt damit eine strafrechtliche Hauptverhandlung vor Gericht erspart.

Sie haben jedoch in jedem Fall auch die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl innerhalb dieser zwei Wochen durch Einlegung eines Einspruchs gegenüber dem Gericht vorzugehen, sofern Sie mit der verhängten Strafe nicht einverstanden sind.
Das Gericht wird sodann einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen, in dem über den Sachverhalt sowie die Strafe verhandelt wird.

Sofern Sie eine Überprüfung des Strafbefehls wünschen, werde ich Sie gerne beraten und die notwendigen Schritte, wie Einspruch und Akteneinsichtsantrag für Sie vornehmen.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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Fax: 0711-286 936 88

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