Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

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Hierbei geht es um die Frage, ob der Täter die Tat wissentlich und willentlich begangen hat, oder ob er sich einfach keinerlei Gedanken über seine Fahrfähigkeit gemacht hat und daher die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.

Eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tatbegehung kann nur dann in Betracht kommen, wenn zur Überzeugung des Gerichts der Beweis erbracht wurde, dass vor der Alkoholfahrt tatsächlich konkrete Überlegungen hinsichtlich der eigenen Fahr(un-)fähigkeit angestellt wurden.
Anderenfalls kommt lediglich eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit in Betracht, was zum einen hinsichtlich der Höhe der zu erwartenden Strafe und der fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen von Vorteil ist und zum anderen nicht die Problematik des verlorenen Versicherungsschutzes mit sich bringt.
Eine Verurteilung wegen einer Vorsatztat hat nämlich regelmäßig den Verlust des Versicherungsschutzes – zumindest hinsichtlich der Rechtsschutzversicherung – zur Folge und damit die eigene Kostentragungslast bzgl. sämtlicher im Verfahren entstandener Kosten.

Gemeinsam werden wir hierzu entsprechende Überlegungen anstellen und die Beurteilung der Situation aus unserer Sicht dem Gericht plausibel darlegen.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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