Die Einordnung des Fahrens unter Alkoholeinfluss als Straftat oder Ordnungswidrigkeit – die durch Bußgeldbescheid geahndet wird – hängt mit der Höhe der Blutalkoholkonzentration zusammen.
Solange der Blutalkoholwert im Bereich unter 1,1 Promille liegt, wird die Promillefahrt als Alkoholordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeldbescheid sanktioniert.
Liegt der Blutalkoholwert darüber, wird damit ein deutlich höherer Schuldvorwurf verbunden, der zur Verfolgung der Tat als Straftat nach dem Strafgesetzbuch führt.
Es folgt die Einleitung eines Ermittlungs- und sodann des Strafverfahrens, dessen Gang ich ausführlich unter der Rubrik Verkehrsstraftaten erläutere.