Der Bußgeldbescheid – landläufig auch als „Knöllchen“ bekannt.
Durch ihn werden Ordnungswidrigkeiten, also rechtswidrige Verstöße geahndet.
Er wird nach den abgeschlossenen Ermittlungen der Verwaltungsbehörde gegen den vermeintlichen Betroffenen erlassen. Durch ihre Ermittlungen ist die Behörde zu der Überzeugung gelangt, dass der Verstoß vom Betroffenen begangen wurde, keine Verfolgungshindernisse vorliegen und die Ahndung auch nicht ermessensfehlerhaft ist.
Der Bußgeldbescheid muss daher zwingend den Betroffenen, die ihm zur Last gelegte Tat, das Beweismittel dafür sowie die Buße oder sonstige Sanktionen enthalten.
Fehlerhafte Bußgeldbescheide, die wesentliche Informationen nicht enthalten, können daher unwirksam sein. Dabei kommt es jedoch auf den Einzelfall an. Nicht jeder Fehler führt zwingend zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheides. So sind etwa Schreibfehler oder ein falscher Vorname alleine noch nicht ausreichend, wenn sich der Betroffene, die Tat, das Kennzeichen, die Tatzeit oder der Tatort aus anderen Informationen rekonstruieren lassen.
Überprüfen Sie den Bußgeldbescheid daher genau und teilen Sie Auffälligkeiten oder Fehler umgehend ihrem Anwalt mit. Denn auch hier gilt, eine Überprüfung kann sich als lohneswert herausstellen.