Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Die Ergebnisse der Ermittlungen der Polizei werden in der Verfahrensakte gesammelt.
Diese sind für uns von großem Interesse und haben wichtige Bedeutung für das weitere Verfahren.
Ich als Ihre Verteidigerin habe das uneingeschränkte Recht, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen und zu erhalten.
Der Beschuldigte selber erhält im Strafverfahren niemals selber das Recht zur Akteneinsicht.
Um an die wesentlichen Informationen gelangen zu können, bedarf es eines legitimierten Rechtsanwalts.
Die Beantragung der Akteneinsicht ist daher zentraler Punkt für die gesamte weitere Verteidigung.
Nach erhaltener Akteneinsicht besprechen wir in einem gemeinsamen Termin die Akte sowie die sich bietenden Verteidigungsmöglichkeiten und Strategien.
Auf diese gemeinsame Besprechung – die wir auch telefonisch abhalten können, sofern dies für Sie zeitlich von Vorteil ist – gebe ich in geeigneten Fällen eine umfassende Stellungnahme zur Staatsanwaltschaft für Sie ab.
In dieser gehe ich auf alle Punkte ein, die Angriffsmöglichkeiten bieten und die eine Entscheidung zu Ihren Gunsten herbeiführen können.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711-286 936 80
Fax: 0711-286 936 88

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