Bussgeld Stuttgart

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Verteidigungsmöglichkeiten – Geschwindigkeitsübertretung

Im Rahmen des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid gibt es eine große Anzahl von Möglichkeiten, diesen entweder zu Gunsten des Betroffenen zu verringern, oder gar die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch in der Sache zu erzielen.

Zum einen eröffnen sich eine Vielzahl von formellen Anhaltspunkten, die es zu prüfen gilt.
Sollte die Behörde hierbei einen Fehler begangen haben – wie etwa die Überschreitung von Verjährungsfristen – so ist der Bußgeldbescheid hinfällig.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Messung anzuzweifeln. Gelingt es, Messfehler nachzuweisen oder darzulegen, dass der durchführende Beamte nicht die Befugnis zur Vornahme dieser Messung besessen hat, so ist die Messung ebenfalls nicht verwertbar.

Interessant sind auch die Fälle, in denen das Beweisfoto von schlechter Qualität ist. Da es dem Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren freisteht, sich zum Vorwurf zu äußern, keine Angaben zu machen, oder wahrheitswidrige Schutzbehauptungen vorzutragen, eröffnet sich hier ein breites Feld an Möglichkeiten.
Die Behörde ist nämlich verpflichtet, den Nachweis zu führen, dass der Betroffene auch tatsächlich der Fahrer zum Zeitpunkt der Messung war.
Wie bereits erwähnt, reicht es in unserem Rechtssystem nicht aus, Halter des Fahrzeugs zur Tatzeit zu sein. Wir haben ein täterbezogenes Rechtssystem, in dem nur derjenige belangt werden kann, dem die Tat tatsächlich auch nachgewiesen werden kann.

Ebenfalls von großem Interesse sind die persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Verhältnisse des Mandanten. Mit der richtigen Argumentation ist es auf diesem Gebiet oft möglich, ein verhängtes Fahrverbot gegen die Begleichung einer erhöhten Geldbuße abzuwenden.

Gemeinsam mit Ihnen sprechen wir sämtliche Aspekte Ihres speziellen Falles durch und werden zusammen mit Ihnen die für diesen Fall beste Verteidigungsstrategie erarbeiten.
Sobald unsere Marschroute fest steht, werden wir eine entsprechende Stellungnahme zuerst zur Verwaltungsbehörde fertigen und – falls dies erforderlich werden wird – ergänzend gegenüber dem Amtsgericht vortragen.

Unser Credo ist dabei, dass Sie zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens mit eingebunden und stets über die aktuelle Situation informiert sind.
Jeder weitere Schritt, den wir im Verfahren vornehmen, ist mit Ihnen abgesprochen.
Unsere Schreiben an die Verwaltungsbehörde beziehungsweise das Amtsgericht erhalten Sie in Abschrift zeitgleich wie der Adressat.

Sollten Sie Fragen zum Ablauf des Verfahrens, oder zum aktuellen Stand haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zu Verfügung.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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