Bussgeld Stuttgart

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Insbesondere bei Verstößen, die während der Probezeit begangen wurden, ist es dringend erforderlich, möglichst frühzeitig die Besonderheiten des Falles zu überprüfen und entsprechend zu reagieren.

Entscheidend für die Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar ist das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung über einen Verstoß während der Probezeit.
Hier ist bereits der erste Ansatzpunkt: möglicherweise kann durch eine geschickte Verteidigungsstrategie verhindert werden, dass eine Entscheidung ergeht, die zu einer Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister und somit zu einer notwendigen Verhängung eines Aufbauseminars führt.
Regelmäßig erkennt der Betroffene nämlich nicht, welche weiteren Sanktionen mit dem ihm zugehenden Bußgeldbescheid verbunden sind.
Die möglicherweise verhängte Geldbuße oder die Eintragung von Punkten ist hier zumeist das kleinere Problem.
Erst viele Monate nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides kommt dann das böse Erwachen, da sodann die Aufforderung der Behörde erfolgt, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, selbst dann, wenn die Probezeit nunmehr bereits längst abgelaufen ist.

Aufgrund des normalen Verfahrensgang über das Gericht, die Führerscheinbehörde sowie das Verkehrszentralregister verzögert sich die Anordnung der Maßnahme in der Regel um viele Monate.

Ein frühzeitiges Eingreifen in das Verfahren – am besten unmittelbar nach Erhalt des Bußgeldbescheides – kann in manchen Fällen diese unangenehme Überraschung verhindern. Mein Tipp daher: lassen Sie uns gemeinsam versuchen, die Zeit raubende und zumeist teuren Folgen so gering als möglich zu halten.
Ich werde umgehend für Sie die Akten zur Einsichtnahme anfordern und sodann mit Ihnen eine gemeinsame Strategie entwickeln, wie wir zu dem von uns gewünschten Ergebnis kommen können.
Gerade auch im Hinblick auf die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar sollte nichts unversucht gelassen werden, um die Verhängung dieser Sanktionen zu vermeiden.
Gerne helfe ich Ihnen dabei!

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

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