Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Der Antrag auf Neuerteilung sollte etwa drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden, um durch den verwaltungstechnischen Aufwand nach Ende der Sperrzeit nicht noch längere Zeit zu verlieren.
In der Regel wird beim Neuantrag ein aktueller Sehtest verlangt.
Auf die nochmalige Absolvierung der Führerscheinprüfung wird zumeist verzichtet.
Zwingend vorgeschrieben ist diese jedoch, wenn seit der (vorläufigen) Entziehung mehr als zwei Jahre vergangen sind.

Gerne bin ich Ihnen bei der Stellung des Antrags, bei Fragen oder bei der Vorbereitung des Antrags behilflich.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711-286 936 80
Fax: 0711-286 936 88

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