Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Hier ist nochmals deutlich auf den Unterschied zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis mit ihren umfassenden Sanktionen und Folgen zum Fahrverbot hinzuweisen.
Eine entsprechende Zusammenstellung finden Sie unter der Rubrik Fahrverbot § 25 StVG.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711-286 936 80
Fax: 0711-286 936 88

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