Bussgeld Stuttgart

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Seit nunmehr über 10 Jahren sind die einzelnen Fahrerlaubnisklassen im Rahmen der Harmonisierung der Rechtsvorschriften der EU geregelt worden. Für viele Verkehrsteilnehmer stellt sich die Einteilung nach Buchstaben jedoch immer noch als äußerst undurchsichtig dar. Die entsprechenden Regelungen, die die Klassen einzelnen exakt bezeichnen, sind in § 6 FeV geregelt.

Im Rahmen dieser Neuerung wurden auch Regelungen über den internationalen Führerschein getroffen.
Demnach sind die Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis berechtigt, mit dieser in der Bundesrepublik Deutschland am Straßenverkehr teilzunehmen, solange sie im Inland keinen Wohnsitz begründet haben.

Die Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis werden grundsätzlich wie Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis behandelt. Eine Ausnahme stellt lediglich der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dar, der diese noch nicht länger als zwei Jahre besitzt. Sprechen Sie mich hierauf an!

Unterbunden werden sollte die Möglichkeit, mit einer ausländischen Fahrerlaubnis eine in Deutschland verhängte Entziehung der Fahrerlaubnis beziehungsweise ein Fahrverbot zu umgehen.
Die entsprechenden Regelungen sind in der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr zu finden.

Demnach ist eine in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis auch nicht im Rahmen des so genannten “Führerscheintourismus” zu umgehen.
Hier gab es in der Vergangenheit vielfach Angebote in unseren Nachbarländern, eine EU-Fahrerlaubnis zu erwerben und so die in Deutschland erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis zu umgehen.

Solche Angebote sind nicht nur unseriös, sondern kosten regelmäßig viel Geld, welches ohne Nutzen investiert wurde. Eine zulässige Teilnahme am Straßenverkehr findet in der Regel mit einer solchen EU-Fahrerlaubnis nicht statt! Hier ist größte Vorsicht geboten, da ansonsten die Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis droht und dadurch letztendlich eine deutlich längere Entziehung der Fahrerlaubnis bewirkt wird.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

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