Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Niemand muss sich selber belasten! Gerade bei Alkohol am Steuer kann man durch freizügige Auskunftserteilung mögliche Vorteile verspielen.

Warum sollte man an einem Finger-Nasenspitze-Test teilnehmen, den man nicht einmal nüchtern besteht?

Sie sind lediglich dazu verpflichtet sich durch einen Arzt Blut abnehmen zu lassen. Geben Sie keinesfalls Auskunft über Trinkmenge und Trinkzeitraum. Alle weiteren Details besprechen wir erst gemeinsam, ehe wir uns gegenüber der Staatsanwaltschaft äußern.

Es gibt viele Möglichkeiten auch hier ein Fahrverbot zu vermeiden, oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verkürzen. Je eher Sie sich beraten lassen, desto besser stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens. Rufen Sie gleich an!

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711-286 936 80
Fax: 0711-286 936 88

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