Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Sie sind geblitzt worden, weil Sie zu schnell waren, zu dicht aufgefahren sind, die Ampel rot war oder Sie ein Handy am Ohr hatten?

Wir helfen sofort, zuverlässig und kompetent:

– gemeinsame Klärung der Kostenfrage. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist unsere Arbeit in der Regel für Sie kostenlos. Wir holen bei Ihrem Versicherer eine Deckungszusage ein und rechnen später direkt mit Ihrem Versicherer ab. Darüber hinaus werden sämtliche anfallenden Kosten für Gutachten und Verfahren- sowie Gerichtskosten übernommen.

– wir überprüfen den Bußgeldbescheid, die Verfahrensakte und alle notwendigen Formalitäten auf Fehler, ebenso wie die Messung und das Messgerät. Sofern hier Unregelmäßigkeiten vorliegen, ist der Bußgeldbescheid rechtswidrig.

– Ist ein Fahrverbot verhängt und der Bußgeldbescheid rechtmäßig gibt es viele Möglichkeiten, zumindest das Fahrverbot zu vermeiden, oder das Verfahren erheblich zu verzögern, so dass ein Fahrverbot z.B. in einen längeren Urlaub gelegt werden kann.

 

Wichtig: je frühzeitiger Sie sich melden, umso größer sind die Chancen. Wir stimmen mit Ihnen das Ziel der Beauftragung ab und informieren Sie stets über den aktuellen Verfahrensstand – alles Weitere erledigen wir für Sie!

Wir lösen Ihr Problem – wobei können wir Ihnen helfen?

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711-286 936 80
Fax: 0711-286 936 88

E-Mail: info@bussgeld-stuttgart.de