Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Mit einem Bußgeldbescheid können von 1 Monat bis zu 3 Monaten Fahrverbot verhängt werden.

Verstöße aus dem Verkehrsstrafrecht haben zumeist als Nebenfolge die Entziehung der Fahrerlaubnis, die mindestens 6 Monate beträgt.

Gravierende und oft Existenz bedrohende Folgen, gegen die es sich zu wehren gilt.

Wir vertreten uneingeschränkt Ihre Interessen!

Verhängte Fahrverbote (z.B. über 41 km/h zu schnell; länger als 1 Sekunde Rotlicht; weniger als 3/10 Abstand) sind mit einem Vortrag zur beruflichen oder privaten Härtesituation gut angreifbar.

Oft sind Fahrverbote auch nur eine Ermessensentscheidung der Behörde und daher ebenfalls gut zu verhindern.

Wir kennen die besten Verteidigungsstrategien und erarbeiten mit Ihnen die passende Verteidigung.

 

Wichtig: sowohl für ein verhängtes Fahrverbot als auch für eine Entziehung der Fahrerlaubnis gilt: je früher Sie sich mit uns in Verbindung setzen, desto besser sind die Erfolgsaussichten für die Vermeidung eines Fahrverbots bzw. eines Führerscheinentzugs!

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711-286 936 80
Fax: 0711-286 936 88

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