Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

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Hier gelten die Ausführungen entsprechend, die bereits im Rahmen der MPU-Anordnung aufgrund Alkoholfahrt gemacht wurden.

Entscheidender Unterschied ist, dass die Anordnung der MPU nicht von dem Erreichen eines bestimmten „Drogenwerts“ – wie etwa die Promille-Grenze – abhängig gemacht wird, sondern dass diese nach dem Gesetz ohne Ausnahme anzuordnen ist, wenn der Nachweis des Drogenkonsums und die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogen erbracht sind.

Eine Ausnahme hierzu stellt lediglich der Konsum von Cannabis im geringsten Umfang dar.
Hier ist eine einheitliche Regelung in der FeV nicht zu finden.
Es kann daher bei guter Vorbereitung seitens der Fahrerlaubnisbehörde Abstand von der Anordnung der MPU genommen werden, da diese nur dann erforderlich ist, wenn weitere Umstände einen Zweifel an der Eignung begründen.
Hier im Vorfeld die entsprechenden Ausführungen zu machen und eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Fahrerlaubnisbehörde zu erreichen ist mein Ziel und erspart Ihnen womöglich die Teilnahme an der MPU.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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