Bussgeld Stuttgart

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Wie bereits dargestellt, wird ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt, wenn Sie Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen.

Sofern die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl beantragt hat, sondern Anklage gegen Sie erhoben hat, wird in jedem Fall eine Hauptverhandlung vor dem Gericht stattfinden.

In der Hauptverhandlung wird der Angeklagte nach Verlesung der Anklageschrift zu seiner Person und zur Sache befragt.
Hierbei ist er auf jeden Fall darüber zu belehren, dass es ihm vollständig frei steht, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Angaben zu machen oder nicht.
Auch vor Gericht ist die Verweigerung der Aussage zulässig und verbrieftes Recht des Angeklagten. Das Schweigen darf ihm nicht zum Nachteil gereichen.

Im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung wird das Gericht versuchen, den Sachverhalt durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen oder die Inaugenscheinnahme von Beweismitteln zu ergründen.

Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen wurde, werden der Staatsanwalt und sodann der Verteidiger des Angeklagten seinen Schlussvortrag, das so genannte Plädoyer halten.
Hierbei werden die Anträge hinsichtlich einer bestimmten Entscheidung des Gerichts gestellt, die sich auf dem Ergebnis der Hauptverhandlung gründen.

Das Gericht zieht sich sodann zur Urteilsfindung und –beratung zurück.
In der Regel erfolgt noch am selben Tag die Verkündung des Urteils gegen den Angeklagten.

Ich werde mit Ihnen den gesamten Ablauf der Verhandlung sowie unsere gemeinsame Verteidigungsstrategie ausführlich vorbereiten, so dass Sie mit gutem Gefühl in die Verhandlung gehen können.
Während der gesamten Zeit stehe ich an Ihrer Seite und werde darüber wachen, dass Sie ein faires und ordentliches Verfahren erhalten, das darüber hinaus noch den gewünschten Ausgang mit sich bringt.

Sollte das Urteil trotz Allem nicht den gehegten Erwartungen entsprechen, so steht es dem Angeklagten frei, die Entscheidung des Gerichts durch die folgende Instanz überprüfen zu lassen.
Hierbei wird erneut eine Hauptverhandlung durchgeführt, in der wiederum die Beweise im Rahmen einer weiteren Beweisaufnahme gewürdigt werden.
In der Regel findet bei Verkehrsstrafsachen die erste Instanz vor dem Amtsgericht, die zweite Instanz damit vor dem Landgericht statt.
Damit werden in der Berufungsverhandlung sodann drei Richter über die Sache urteilen und nicht nur einer, wie in der Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Gerne unterstütze ich Sie in Ihrem Recht, ein Urteil durch die Berufungsinstanz überprüfen zu lassen, sofern Zweifel an der Richtigkeit des Urteils oder der Höhe des Strafmasses bestehen.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
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