Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Zuständig für die Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft. Die Polizei ist für die Staatsanwaltschaft tätig.

Bei Verkehrsstraftaten wird üblicherweise die Polizei durch eine Verkehrskontrolle, eine Anzeige oder durch ihr Erscheinen am Unfallort auf Straftaten aufmerksam.

Sofern ein Anfangsverdacht besteht – das heißt, Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen – ist sie verpflichtet, weitere Untersuchungen anzustellen.

Hierbei hat sie jedoch den Beschuldigten stets darüber zu belehren, dass ab sofort gegen ihn aufgrund einer Straftat – und welcher Straftat – ermittelt wird und dass er nicht verpflichtet ist, eine Aussage zu machen, sondern ein Schweigerecht hat und vorab einen Anwalt zu Rate ziehen darf.

Führen die Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass ein Verschulden vorlag, wird die Staatsanwaltschaft entweder Anklage erheben, einen Strafbefehl erlassen oder das Verfahren – evtl. auch gegen Zahlung einer Geldauflage – einstellen.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hängt hierbei oft von der Schwere der vorwerfbaren Schuld ab.

Durch geeigneten Vortrag kann das Verfahren – und damit die Entscheidung der Staatsanwaltschaft – jedoch teilweise auch erheblich beeinflusst werden.

Die anwaltliche Unterstützung kann sich somit bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens für den Beschuldigten auszeichnen.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

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