Bussgeld Stuttgart

Soforthilfe

unter Tel: :

0711-286 936 80

Nach dem StVG werden in Deutschland verkehrsrechtliche Verstöße neben Geldbuße und Führerscheinmaßnahmen mit Punkten geahndet.
Die jeweilige Anzahl der zu verhängenden Punkte ist gesetzlich in der Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung geregelt.
Diese werden personenbezogen im Verkehrszentralregister in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert.

Je nach Verstoß werden diese Punkte nach bestimmten Fristen – in der Regel nach zwei Jahren – automatisch getilgt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass in der Zwischenzeit kein weiterer punktebewährter Verstoß erfolgt ist.

Die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister über seinen aktuellen Punktestand kann kostenlos von jedem Fahrerlaubnisinhaber angefordert werden.
Gerne übernehme ich die Anfrage für Sie, sofern Sie dies wünschen.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Martina Christine Fränkel

Christophstraße 3
70178 Stuttgart

Tel.: 0711-286 936 80
Fax: 0711-286 936 88

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