Nach dem StVG werden in Deutschland verkehrsrechtliche Verstöße neben Geldbuße und Führerscheinmaßnahmen mit Punkten geahndet.
Die jeweilige Anzahl der zu verhängenden Punkte ist gesetzlich in der Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung geregelt.
Diese werden personenbezogen im Verkehrszentralregister in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert.
Je nach Verstoß werden diese Punkte nach bestimmten Fristen – in der Regel nach zwei Jahren – automatisch getilgt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass in der Zwischenzeit kein weiterer punktebewährter Verstoß erfolgt ist.
Die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister über seinen aktuellen Punktestand kann kostenlos von jedem Fahrerlaubnisinhaber angefordert werden.
Gerne übernehme ich die Anfrage für Sie, sofern Sie dies wünschen.